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Organspende in der Schweiz: Warum die Widerspruchslösung erst 2027 kommt

health2026-08-25 · 2 min read · 81 reads

2022 sagte das Schweizer Stimmvolk Ja zur Widerspruchslösung bei der Organspende. Doch die neue Regelung greift voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2027 , der Grund liegt in der Verknüpfung mit der E-ID.

Die Frage, wer nach dem Tod als Organspenderin oder Organspender gilt, gehört zu den sensibelsten Themen des Gesundheitswesens. In der Schweiz steht diesbezüglich ein grundlegender Wandel bevor, der das bisherige System auf den Kopf stellt. Doch bis die neue Regelung tatsächlich greift, dauert es länger als ursprünglich erhofft.

Ausgangspunkt ist ein klarer Volksentscheid. Das Schweizer Stimmvolk hat im Jahr 2022 beschlossen, die sogenannte erweiterte Widerspruchsregelung einzuführen. Damit vollzieht das Land einen Systemwechsel, der weitreichende Folgen für Angehörige, Spitäler und potenzielle Empfänger von Spenderorganen haben wird.

Vom Zustimmen zum Widersprechen

Um die Tragweite zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf den Unterschied der beiden Modelle. Bei der heute noch geltenden erweiterten Zustimmungslösung darf ein Mensch nur dann Organe spenden, wenn er zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen zustimmen.

Die neue Widerspruchslösung kehrt dieses Prinzip um. Künftig gilt grundsätzlich jede Person als mögliche Spenderin oder Spender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer also nicht als Organspender infrage kommen möchte, muss dies aktiv und dokumentiert festhalten.

Das Adjektiv erweitert ist dabei entscheidend. Auch unter der neuen Regelung werden die Angehörigen weiterhin einbezogen. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, können sie stellvertretend entscheiden und einen mutmasslichen Widerspruch geltend machen, was die Regelung menschlich abfedern soll.

Warum sich die Einführung verzögert

Erst wenn das digitale Organspende-Register mit der E-ID verknüpft ist, tritt die neue Regelung in Kraft.
Erst wenn das digitale Organspende-Register mit der E-ID verknüpft ist, tritt die neue Regelung in Kraft.

Trotz des klaren Auftrags aus dem Jahr 2022 lässt die Umsetzung auf sich warten. Nach aktuellem Stand dürfte die Widerspruchslösung voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2027 gelten. Ursprünglich war ein früherer Zeitpunkt im Gespräch, doch dieser hat sich mehrfach nach hinten verschoben.

Der Hauptgrund für die Verzögerung ist technischer Natur. Der Bund plant, das elektronische Organspende-Register mit der elektronischen Identität, der E-ID, zu verknüpfen. Nach Angaben des Bundesrats soll diese digitale Infrastruktur jedoch erst bis dahin vollständig entwickelt und einsatzbereit sein.

Kernstück der Reform ist ein neues Register, in dem jede Person ihren Widerspruch oder ihre Zustimmung zur Organspende verbindlich festhalten kann. Für die eindeutige Identifizierung in diesem Register wird die E-ID verwendet, die im Verlauf des Jahres 2026 verfügbar sein soll.

Was bis dahin gilt

Für die Bevölkerung bedeutet dies konkret, dass sich vorerst nichts ändert. Bis zur Einführung der neuen Regelung gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine ausdrückliche Einwilligung für eine Organspende notwendig bleibt. Niemand wird also überraschend zum Spender.

Gesundheitsexperten betonen dennoch, dass die eigene Entscheidung unabhängig vom geltenden System dokumentiert werden sollte. Wer seinen Willen schriftlich festhält, sei es zustimmend oder ablehnend, entlastet im Ernstfall die Angehörigen von einer schwierigen Entscheidung in einer emotional belastenden Situation.

Hinter der ganzen Debatte steht ein drängendes medizinisches Problem: Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen weit mehr Menschen, als tatsächlich Organe zur Verfügung stehen. Die Widerspruchslösung soll die Zahl der verfügbaren Organe erhöhen und damit Leben retten, ohne den individuellen Willen zu übergehen.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie reibungslos die technische Umsetzung gelingt. Klar ist bereits jetzt: Mit der Kombination aus neuem Register, E-ID und Widerspruchslösung betritt die Schweiz gesundheitspolitisches Neuland, das sorgfältige Aufklärung der Bevölkerung dringend erforderlich macht.

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